Rechtsprechung
   VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24175
VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09.MZ (https://dejure.org/2009,24175)
VG Mainz, Entscheidung vom 28.10.2009 - 3 K 97/09.MZ (https://dejure.org/2009,24175)
VG Mainz, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 3 K 97/09.MZ (https://dejure.org/2009,24175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Objektiver Empfängerhorizont als Kriterium zur Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen von Blaulicht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Zwar ist der Begriff des Rettungsdienstes im straßenverkehrszulassungsrechtlichen Sinne in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung selbst nicht definiert, allerdings ist zur Auslegung dieses Begriffes auf die Begrifflichkeit in den Rettungsdienstgesetzen der Länder zurückzugreifen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514, 515), so dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes i.S. von § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO nur solche Fahrzeuge sind, welche der klassischen Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes, nämlich Notfallrettung (d.h. Durchführung von Maßnahmen an Notfallpatienten) und Krankentransport (vgl. § 2 RettDG) dienen.

    Die behördliche Ermessensentscheidung hat einerseits zu beachten, ob die Auswirkungen einer Ausnahmegenehmigung den Zielen des Verbots nicht zuwider laufen, andererseits hat sie eine geltend gemachte und bestehende Ausnahmesituation in diesem Lichte zu gewichten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 2000, a.a.O. S. 515).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Dies ergibt sich aus Folgendem: Für die Frage, ob eine behördliche Äußerung die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes hat, insbesondere eine Verfügung, Entscheidung oder behördliche Maßnahme i.S. von § 35 Satz 1 VwVfG darstellt, ist im Zweifel nicht das maßgeblich, was die Behörde gewollt oder gedacht hat, sondern der objektive Erklärungswert, d.h. wie der Bürger sie unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände wie äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung usw. bei objektiver Würdigung verstehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 1 C 15.94 -, NJW 1996, 1073; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Auflage 2003, § 35 Rdnr. 18 m.w.N.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 35 Rdnr. 71 m.w.N.).

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 -, BVerwGE 78, 3, 5, vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, Buchholz 402.24 § AuslG Nr. 7, und vom 17. August 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Außerdem vermindert eine Inflationierung von Fahrzeugen, die sich im Verkehr mit einer solchen Ausrüstung bewegen und damit verkehrsrechtliche Privilegien beanspruchen können, die Akzeptanz in der Bevölkerung und insbesondere der Verkehrsteilnehmer (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 C 33.01 -, DAR 2002, 281, 282 [m.w.N.]).

    Schließlich steht auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2002 (Az.: 3 C 33.01, NZV 2002, 426) der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO zur Ausrüstung der Fahrzeuge der Klägerin mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht entgegen.

  • BVerwG, 12.12.2000 - 7 B 68.00

    Restitutionsanspruch; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rechtshängigkeit Klage;

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung insoweit nicht ausdrücklich die Rücknahme ihrer Klage erklärt hat, denn eine Klagerücknahme kann jedenfalls auch dann konkludent erfolgen, wenn sich dies aus dem Verhalten des Klägers -gegebenenfalls im Wege der Auslegung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 7 B 68.00 -, NVwZ-RR 2001, 406, 407) - eindeutig und zweifelsfrei ergibt (vgl. Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2008, § 92 Rdnr. 21; BFH, Beschluss vom 28. Februar 2000 - IX B 145/99 -, juris [Rdnr. 12]).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 5.97

    Straßenverkehrsrecht - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Autoralley

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Denn die Feststellung, ob ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, setzt den gewichtenden Vergleich der Umstände des konkreten Falles mit dem typischen Regelfall voraus, der dem generellen Verbot zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - 3 C 5.97 -, DAR 1997, 413, 414).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Denn die bestandskräftige Ablehnung eines gestellten Antrags steht jedenfalls einer erneuten Sachentscheidung dann nicht entgegen, wenn der Antragsteller einen neuen Antrag stellt, dem eine veränderte Sach- und/oder Rechtslage zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90, 93, und vom 03. Dezember 1986 - 6 C 50.85 -, BVerwGE 75, 201, 203), da sich der Verwaltungsakt grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung bezieht und daher mit seinem Regelungsgehalt spätere Veränderungen nicht umfasst.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 7 A 11623/00
    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Bei diesen Organisationen sieht der Verordnungsgeber - wie auch in § 35 StVO zum Ausdruck kommt - eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten durch die mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüsteten Fahrzeuge von vorherein als gewährleistet an (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2001 - 7 A 11623/00.OVG -, DAR 2001, 329, 330).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Denn die bestandskräftige Ablehnung eines gestellten Antrags steht jedenfalls einer erneuten Sachentscheidung dann nicht entgegen, wenn der Antragsteller einen neuen Antrag stellt, dem eine veränderte Sach- und/oder Rechtslage zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90, 93, und vom 03. Dezember 1986 - 6 C 50.85 -, BVerwGE 75, 201, 203), da sich der Verwaltungsakt grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung bezieht und daher mit seinem Regelungsgehalt spätere Veränderungen nicht umfasst.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 -, BVerwGE 78, 3, 5, vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, Buchholz 402.24 § AuslG Nr. 7, und vom 17. August 1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

    Auszug aus VG Mainz, 28.10.2009 - 3 K 97/09
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 -, BVerwGE 78, 3, 5, vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, Buchholz 402.24 § AuslG Nr. 7, und vom 17. August 1995, a.a.O.).
  • BFH, 28.02.2000 - IX B 145/99

    Klagerücknahme; Wirksamkeit

  • VG Mainz, 06.09.2011 - 3 K 673/11

    Anspruch auf Erteilung von Ablichtungen aus bzw. Einsichtnahme in

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein behördlicher Akt ein Verwaltungsakt ist, ist im Zweifel nicht das, was die Behörde gewollt oder gedacht hat, sondern der objektive Erklärungswert, d. h. wie der Bürger unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung, Beifügung von Rechtsbehelfsbelehrungen und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umständen nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung analog §§ 157, 133 BGB die Erklärung oder das Verhalten der Behörde verstehen durfte bzw. musste (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 35 Rdnr. 18; vgl. auch Urteil der Kammer vom 28. Oktober 2009 - 3 K 97/09.MZ -, juris Rdnr. 22 [m.w.N.]).
  • VG Neustadt, 22.10.2020 - 4 K 1252/19

    Erlass einer baurechtlichen Veränderungssperre; Abgrenzung zur Negativplanung -

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung insoweit nicht ausdrücklich die Rücknahme ihrer Klage erklärt hat, denn eine Klagerücknahme kann jedenfalls auch dann konkludent erfolgen, wenn sich dies aus dem Verhalten der Klägerin - gegebenenfalls im Wege der Auslegung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 7 B 68.00 -, NVwZ-RR 2001, 406, 407) - eindeutig und zweifelsfrei ergibt (vgl. VG Mainz, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 3 K 97/09.MZ -, Rn. 20, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht